Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Elektro-Dienstwagen auch für private Fahrten verwenden dürfen, haben Sie große Vorteile gegenüber einem herkömmlichen Firmenwagen. Für reine Elektrofahrzeuge gilt bei der 1%-Regelung eine reduzierte Bemessungsgrundlage: Bei Anschaffungen ab 1.7.2025 bis 31.12.2030 wird der Privatnutzungswert bei einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € nur mit 0,25 % des inländischen Bruttolistenpreises angesetzt. Dadurch sinkt der monatlich zu versteuernde geldwerte Vorteil erheblich und die private Nutzung wird steuerlich besonders attraktiv.
Sie haben auch Vorteile bei der Kilometerbesteuerung: Darf der E-Dienstwagen von Ihren Mitarbeitern auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verwendet werden, wird der sich daraus ergebende geldwerte Vorteil nur auf die reduzierte Bemessungsgrundlage berechnet. Es müssen somit lediglich 0,03 % von einem Viertel des BLP pro einfachem Entfernungskilometer besteuert werden.