Darauf sollten Sie achten, wenn Sie sich für einen gemeinnützigen Verein engagieren
Gemeinnützige Vereine genießen verschiedene steuerliche Vorteile. Sie sind sowohl von der Körperschaftsteuer als auch von der Gewerbesteuer befreit. Auch umsatzsteuerlich gibt es Vergünstigungen, die sich von der Steuerfreiheit der Mitgliedsbeiträge bis zum ermäßigten Steuersatz für sonstige Umsätze erstrecken.
Und wer sich für einen gemeinnützigen Verein engagiert und hierfür ein kleines Salär erhält, kann beispielsweise für ehrenamtliche Tätigkeiten den Übungsleiterfreibetrag von 3.000 € pro Jahr (§ 3 Nr. 26 EStG) oder den Ehrenamtsfreibetrag von 840 € jährlich (§ 3 Nr. 26a EStG) steuerfrei erhalten. Beide Freibeträge lassen sich sogar bei geschickter Gestaltung kombinieren, wie ich Ihnen noch zeigen werde.
Auch Zahlungen in die andere Richtung, nämlich von Ihnen an den Verein, können steuerbegünstigt sein. Spenden an gemeinnützige Vereine können Sie als Sonderausgaben bei Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen.