Leserfragen

Dürfen wir unseren Mitarbeitern die Aufwendungen für polizeiliche Führungszeugnisse steuerfrei erstatten?

FRAGE: Nach einigen schlechten Erfahrungen in den letzten Jahren verlangen wir von allen neuen Mitarbeitern vor dem Dienstantritt ein polizeiliches Führungszeugnis. Von der Personalabteilung kam nun der Vorschlag, den Mitarbeitern nach der bestandenen Probezeit die Kosten für das Führungszeugnis zu erstatten. Ich erinnere mich an den Grundsatz: „Was der Mitarbeiter als Werbungskosten geltend machen könnte, darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten“. Trifft diese Sichtweise auch auf Führungszeugnisse zu?

Timm Haase

22.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Der von Ihnen zitierte Grundsatz ist nicht gänzlich falsch, allerdings gilt er nur für Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung, soweit sie der Arbeitnehmer auch als Werbungskosten ansetzen könnte.

Eine pauschale Möglichkeit, Aufwendungen eines Angestellten zu erstatten, existiert nicht. Damit betroffen wären somit auch Erstattungen für die von Ihren Mitarbeitern getragenen Aufwendungen für polizeiliche Führungszeugnisse. Übernehmen Sie dennoch die Kosten, würde dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Rechnungswesen aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!