Frage: Wir haben einen Kredit in ausländischer Währung aufgenommen. Wie müssen wir jetzt bei Währungsschwankungen vorgehen? Dürfen wir diese in unserer Bilanz berücksichtigen?
Antwort: Sie berücksichtigen Währungsschwankungen bei Ihrem Fremdwährungsdarlehen immer dann, wenn eine der beiden Voraussetzungen vorliegt: Kursschwankung von mehr als 20 % an einem Bilanzstichtag oder mehr als 10 % an 2 aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen. Der Urteilsfall, den die Richter des FG Baden-Württemberg mit Beschluss vom 8.3.2016 (Az. 2 V 2763/15) entschieden haben, betrifft Ihre Frage: Ein Unternehmer hatte im Jahr 2006 ein unbefristetes verzinsliches Darlehen mit einem Nennbetrag von 821.240 Schweizer Franken aufgenommen. Weil der Wert des Franken gegenüber dem Euro deutlich gestiegen war, erhöhte der Unternehmer in seinen Bilanzen 2008 bis 2010 den Wertansatz des Darlehens im Wege einer Teilwertzuschreibung.