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Drohverlust aus einem Untermietvertrag? In welchem Fall Sie eine Rückstellung bilanzieren müssen!

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG-Urteil vom 28.10.2024, Az. 12 U 4/24) musste sich mit der Aufstellung einer Überschuldungsbilanz auseinandersetzen. Nebenbei haben die Richter aber auch einen interessanten Blick auf die Frage geworfen, wann eine Drohverlust-Rückstellung zu bilanzieren ist, die aus der Untervermietung selbst angemieteter Räumlichkeiten resultiert. Die Antwort habe ich für Sie zusammengefasst.

Timm Haase

11.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Das Thema war eigentlich ein ganz anderes

In dem verhandelten Fall drehte sich alles um die mögliche Überschuldung einer GmbH, die allerdings – zumindest zeitweise – einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen hatte, der auch die Übernahme von Verlusten regelte. Zur Ermittlung eben dieser Verluste hatten die Richter zu klären, ob im Streitjahr die Bildung einer Drohverlust-Rückstellung zu Recht unterblieben ist.

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