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Droht mir Haft, wenn ein Steuerstrafverfahren gegen mich eingeleitet wurde?

Ein Steuerstrafverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn der Verdacht einer Steuerstraftat im Raum steht. Dafür ist es noch nicht mal notwendig, dass die Steuerfahndung tätig wird. Die Straf- und Bußgeldstelle entscheidet in eigener Zuständigkeit. Im Extremfall droht tatsächlich Haft, aber soweit muss es nicht kommen. Ich zeige Ihnen, wie Sie sich verhalten sollten.

Markus Kahr

26.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Das müssen Sie über die Straf- und Bußgeldstelle wissen

Die Straf- und Bußgeldstelle (StraBu) hat im Steuerrecht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Sie bearbeitet und erledigt Steuerstrafverfahren in eigener Zuständigkeit. Ist der Steuerschaden besonders hoch (über 100.000 €), wird der Fall an die Staatsanwaltschaft abgeben. Dort wird entschieden, ob es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt. Hier können dann auch Haftstrafen verhängt werden. Prominente Beispiele sind hier Uli Hoeneß und Alfons Schuhbeck.

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