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Drohende Hinzuschätzungen: In diesem konkreten Fall riskieren Sie die sachliche Richtigkeit Ihrer Buchführung
Ihre Buchführung wird (mehr oder weniger) regelmäßig durch den Betriebsprüfer einer genauen Kontrolle unterzogen. Entspricht sie den gesetzlichen Vorgaben, gilt sie als ordnungsgemäß. Findet der Prüfer Fehler, kann er anhand dieser die Annahme der Ordnungsmäßigkeit erschüttern. Die Folge können teure Hinzuschätzungen sein. Doch Achtung: Nicht nur buchhalterische Fehler können die Beweiskraft Ihrer Buchhaltung erschüttern.
Timm Haase
29.04.2024
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2 Min Lesezeit
Neues BMF-Schreiben zu den GoBD
Bereits 2022 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“ zugestimmt. Hinter diesem sperrigen Namen verbirgt sich die Umsetzung einer EU-Richtlinie, mit der zahlreiche Änderungen an der Abgabenordnung (AO) einhergehen.
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