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Digitaler Bewirtungsbeleg: Halten Sie sich an diese neuen Vorgaben, dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass können Sie als Betriebsausgaben erfassen. Erfüllen die Ihnen vorliegenden Belege nicht alle Anforderungen des Finanzamts, kann Ihnen der Prüfer Ihre Ausgaben vollständig streichen. Die neuen verschärften Anforderungen des BMF habe ich für Sie ausgewertet und zeige Ihnen, wie Sie Ihren Betriebsausgabenabzug auch bei den neuen digitalen Gastrorechnungen behalten (BMF-Schreiben vom 19.11.2026, Az. GZ: IV C 6 - S 2145/00026/005/033, DOK: COO.7005.100.3.13341086).

Markus Kahr

23.12.2025 · 5 Min Lesezeit

Auch ohne E-Bewirtungs-Rechnung dürfen Sie Ihre Ausgaben abziehen

Seit dem 1.1.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, eine E-Rechnung zu empfangen. Ab dem 1.1.2028 müssen alle Unternehmen für B2B-Umsätze E-Rechnungen erstellen. Ein Teil der Unternehmen hat bereits mit der Umsetzung dieser Anforderungen begonnen. Die E-Rechnungspflicht betrifft ab 2028 auch die gesamte Gastronomie. Für die Gastronomie gibt es aber eine Ausnahmeregelung: Erstellt der Gastronom eine Papierrechnung, so dürfen sie diese digitalisieren, indem Sie diese scannen. Sie erstellen eine digitalisierte Bewirtungsrechnung.

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