Achten Sie auf die Unterschiede
Eine E-Rechnung ist mehr als eine PDF-Datei. Der Gesetzgeber schreibt seit 2025 vor, dass eine elektronische Rechnung nur dann vorliegt, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatisierte elektronische Verarbeitung ermöglicht. Erlaubt sind Formate, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, wie beispielsweise die XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1.