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Digitale Aufbewahrung – wie Sie Ihre Buchführung ordnungsgemäß führen und archivieren

Die Aufbewahrung von Unterlagen ist entscheidend für die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung: Belege müssen Sie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) aufbewahren. Ansonsten drohen bei Prüfungen des Finanzamtes die Versagung der Ordnungsmäßigkeit und hohe Steuernachzahlungen aufgrund von Schätzungen oder Zuschlägen.

Ann-Christin Hütte

07.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Aufgrund der Praxisrelevanz und vielen Fragen, die sich insbesondere aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung ergeben, hat die Bundessteuerberaterkammer (BSTBK) einen neuen Fragen-Antworten-Katalog zum Thema digitale Aufzeichnungspflichten erstellt. Dabei geht es nicht nur um die Ablage von Rechnungen oder E-Rechnungen, sondern auch um digitale Signaturen, E-Mails und Immigration von Vorsystemen wie zum Beispiel die Kassenführung. Dabei gehen die FAQ nicht nur auf die steuerrechtlichen Maßgaben ein, sondern auch auf die handelsrechtlichen Vorschriften. Einige Punkte sollte jeder Unternehmer im Blick haben, um richtig informiert zu sein. Deshalb fassen wir im Folgenden einige Punkte zu den GoBD sowie Aufzeichnungspflichten für Sie zusammen:

Das Handelsrecht regelt in § 238 Handelsgesetzbuch, was Sie beachten müssen, damit Sie Ihre Buchführung ordnungsgemäß führen.

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