Gerichtsurteil

Diesen Ermessensspielraum darf Ihr Finanzamt beim Verspätungszuschlag nutzen

Die verspätete Abgabe einer Steuererklärung zieht regelmäßig die Festsetzung eines Verspätungszuschlages nach sich. In bestimmten Konstellationen kann aber dennoch zu Gunsten des Unternehmers entschieden werden. Das hat jetzt das Finanzgericht entschieden (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.9.2024, Az. 8 K 8033/24).

Ann-Christin Hütte

07.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Wann Sie grundsätzlich mit einem Verspätungszuschlag rechnen müssen

Haben Sie Ihre Steuererklärung nicht bzw. nicht fristgerecht bei Ihrem Finanzamt eingereicht, müssen Sie mit der Festsetzung eines sogenannten Verspätungszuschlages rechnen. Der Verspätungszuschlag wird grundsätzlich im Rahmen Ihres Steuerbescheids festgesetzt und muss zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlt werden.

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