Gerichtsurteil
Diesen Ermessensspielraum darf Ihr Finanzamt beim Verspätungszuschlag nutzen
Die verspätete Abgabe einer Steuererklärung zieht regelmäßig die Festsetzung eines Verspätungszuschlages
nach sich. In bestimmten Konstellationen
kann aber dennoch zu Gunsten des
Unternehmers entschieden werden. Das hat jetzt das Finanzgericht entschieden (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.9.2024, Az. 8 K 8033/24).
Ann-Christin Hütte
07.03.2025
·
1 Min Lesezeit
Wann Sie grundsätzlich mit einem Verspätungszuschlag rechnen müssen
Haben Sie Ihre Steuererklärung nicht bzw. nicht fristgerecht bei Ihrem Finanzamt eingereicht, müssen Sie mit der Festsetzung eines sogenannten Verspätungszuschlages rechnen. Der Verspätungszuschlag wird grundsätzlich im Rahmen Ihres Steuerbescheids festgesetzt und muss zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlt werden.
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