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Diese wichtigen Änderungen kommen ab 2027 bei elektronischen Steuerbescheiden auf Sie zu

Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet voran. Mit einem aktuellen BMF-Schreiben vom 13.8.2026 (Az. IV D 1 - S 0284-a/00002/011/237) schafft die Finanzverwaltung Klarheit darüber, wie Steuerbescheide künftig elektronisch bekannt gegeben werden. Besonders relevant für Sie sind die Übergangsregelungen für 2026 sowie die neuen Fristen, die ab 2027 gelten werden. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.

Timm Haase

24.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Für 2026 bleibt alles beim Alten

Zwar wurde § 122a AO bereits zum Jahresbeginn 2026 neu gefasst, die wesentlichen Änderungen greifen jedoch erst für Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2026 bekannt gegeben werden. Für das laufende Jahr gilt daher weiterhin: Eine elektronische Bekanntgabe setzt grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Steuerpflichtigen (oder seines Bevollmächtigten) voraus.

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