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Diese Sachbezugswerte gelten ab 1.1.2025 für Mahlzeiten und Unterbringung Ihrer Arbeitnehmer

Immer dann, wenn Sie Ihren Mitarbeitern verbilligte oder gänzlich unentgeltliche Mahlzeiten zur Verfügung stellen, gewähren Sie diesen einen geldwerten Vorteil, der der Besteuerung unterliegt. Die relevanten Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Die neuen Werte für 2025 liegen seit kurzem vor. So rechnen Sie ab dem Jahr 2025.

Timm Haase

08.11.2024 · 7 Min Lesezeit

Das ist die Grundlage für die amtlichen Sachbezugswerte

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich die „Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ vorgelegt. Trotz Entwurfsstatus und fehlendem Beschluss des Bundesrats: Sie können bereits jetzt fest mit den Rechengrößen für das kommende Jahr planen. Änderungen zwischen den vorläufigen und den finalen Werten hat es bislang noch nie gegeben.

Neuerungen ergeben sich nicht nur bei den Sachbezugswerten für Verpflegung, sondern auch bei denen für die Gewährung von Unterkünften. Die Anpassungen orientieren sich dabei an der Entwicklung der Verbraucherpreise.

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