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Diese Postbelege gelten für Sie als Nachweis Ihrer steuerfreien Ausfuhr in ein Drittland
Kennen Sie das Gefühl der Unsicherheit bezüglich der Steuerbefreiung, wenn Sie Ihre Waren mit der Post ins Drittland senden müssen? Dieses Gefühl ist nicht unberechtigt, denn erkennt Ihr Finanzamt den Ausfuhrnachweis nicht an, sind Sie mit der Umsatzsteuer belastet. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Ausfuhrbelege zusammengestellt, bei denen auch der Betriebsprüfer sein „O. k.“ gibt.
Jörg Wilde
26.09.2024
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2 Min Lesezeit
Ihr Finanzamt unterscheidet zwischen diesen beiden Belegarten
Versenden Sie Waren auf dem Postweg ins Drittland, kommen aus Sicht Ihres Finanzamts diese beiden Belegarten als Nachweis für eine Ausfuhrlieferung in Betracht: Versendungsbelege oder andere Belege. Was sich hinter diesen beiden Begriffen verbirgt, das verraten wir Ihnen hier:
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