Darum geht es bei der Steuerermäßigung
Grundsätzlich gilt: Veräußern Sie z. B. Ihren Betrieb und erzielen einen Veräußerungsgewinn, wird Ihnen auf Antrag einmalig ein ermäßigter Steuersatz gewährt, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig sind.
Wie hoch die Steuervergünstigung ausfällt, richtet sich nach Ihren individuellen Verhältnissen: Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergeben würde, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen zu bemessen wäre, mindestens jedoch 14 %.