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Diese Ausnahmen bei der E-Rechnung gelten auch für Ihr Unternehmen
Die E-Rechnung kommt und wird auch in Ihrem Unternehmen früher oder später Einzug halten. Wir haben in dieser Sonderausgabe bisher nur von Pflichten gesprochen. Wie aber sieht es mit Ausnahmen von diesen Verpflichtungen aus? Das Bundesministerium für Finanzen hat sich dazu in den FAQ zur E-Rechnung geäußert.
Dennis Kusel-Stegen
20.03.2025
·
1 Min Lesezeit
Für diese Lieferungen und Leistungen gelten die Regelungen nicht
Die Pflicht eine E-Rechnung auszustellen, orientiert sich an der allgemeinen umsatzsteuerlichen Rechnungspflicht. Die Regellungen zur verpflichtenden E-Rechnung gelten folglich nicht für
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