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Diese Änderungen gelten bei der Umsatzsteuer, wenn Sie Online-Veranstaltungen durchführen

Spätestens seit der Corona-Zeit finden sicherlich auch in Ihrem Unternehmen zahlreiche Besprechungen nur noch digital statt. Die Vorteile liegen auf der Hand und lassen sich auf ganze Geschäftsmodelle übertragen. Führen Sie entsprechende Online-Veranstaltungen durch und gehören Endverbraucher zu Ihren Kunden, dann müssen Sie die Inhalte des neuen BMF-Schreibens vom 29.4.2024 kennen (Az. III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004).

Timm Haase

27.05.2024 · 2 Min Lesezeit

Das neue „Normal“

Vor Kurzem erzählte mir mein Bruder, dass er zusammen mit seiner Frau ein Konzert ihres Lieblingskünstlers besucht habe. Auf meine Frage, wen sie als Babysitter für ihre Kinder hatten gewinnen können, kam die überraschende Antwort: Niemanden, es war nicht notwendig. Das Konzert wurde nämlich über das Internet übertragen. Es war also problemlos möglich, auch aus der Ferne in den Genuss der Darbietung zu kommen.

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