Diese Umsatzsteuerbefreiung für Umsatzsteuerlager entfällt
Die Regelung betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit sogenannten Umsatzsteuerlagern stehen. Diese Lager dienen insbesondere der vorübergehenden Lagerung von bestimmten, in der Anlage 1 zum UStG definierten Gegenständen (z. B. Rohstoffe oder bestimmte Waren), um steuerliche Erleichterungen im grenzüberschreitenden Handel zu ermöglichen. Regelungsinhalt im Detail: Steuerbefreiung für Lieferungen in oder innerhalb eines Umsatzsteuerlagers.