Für welche Fahrräder der Abschn. 15.24 UStAE anzuwenden ist
Die Finanzverwaltung hat im Abschn. 15.24 UStAE konkrete Vorgaben zum Dienstrad gemacht. Diese stellen wir Ihnen hier vor. Denn wenn Sie Fahrräder in Ihrem Unternehmen einsetzen, sollten Sie unbedingt diese Regelungen kennen, damit das Dienstrad nicht zu einem umsatzsteuerlichen Fiasko beiträgt.