Dienstfahrrad im Betrieb: Wann Sie Vorsteuer ziehen dürfen und wann Umsatzsteuer entsteht

Fahrräder und E-Bikes gehören inzwischen in vielen Betrieben zum Alltag. Sie werden für betriebliche Fahrten genutzt, dem Unternehmer selbst zur Verfügung gestellt oder Mitarbeitern überlassen. Steuerlich stellt sich dabei regelmäßig die Frage: Dürfen Sie die Vorsteuer aus der Anschaffung abziehen und wie ist eine private Nutzung umsatzsteuerlich zu behandeln?

Jörg Wilde

07.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Für welche Fahrräder der Abschn. 15.24 UStAE anzuwenden ist

Die Finanzverwaltung hat im Abschn. 15.24 UStAE konkrete Vorgaben zum Dienstrad gemacht. Diese stellen wir Ihnen hier vor. Denn wenn Sie Fahrräder in Ihrem Unternehmen einsetzen, sollten Sie unbedingt diese Regelungen kennen, damit das Dienstrad nicht zu einem umsatzsteuerlichen Fiasko beiträgt.

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