News
Die Zeit läuft – diese Fristen zur E-Rechnung sollten Sie unbedingt kennen
Sie haben ganz sicher auch schon mitbekommen, dass seit dem 01.01.2025 die allgemeine E-Rechnungspflicht gilt. Um Ihnen den Übergang zur E-Rechnung zu erleichtern, wurden Übergangsfristen vereinbart. Behalten Sie hier den Überblick? Ich habe Ihnen nachfolgend das Wichtigste zusammengefasst.
Dennis Kusel-Stegen
20.03.2025
·
1 Min Lesezeit
Diese Verpflichtung trifft Sie bereits jetzt
Der Gesetzgeber hat Übergangsfristen gewährt, um den Übergang in die E-Rechnungspflicht etwas zu entzerren und es gerade den kleineren Unternehmen etwas einfacher zu gestalten. Eines haben jedoch alle Unternehmen seit dem 01.01.2025 gemeinsam: Sie müssen E-Rechnungen bereits empfangen können. Behalten Sie die Fristen bitte unbedingt im Blick!
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!