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Die Zeit läuft – diese Fristen zur E-Rechnung sollten Sie unbedingt kennen

Sie haben ganz sicher auch schon mitbekommen, dass seit dem 01.01.2025 die allgemeine E-Rechnungspflicht gilt. Um Ihnen den Übergang zur E-Rechnung zu erleichtern, wurden Übergangsfristen vereinbart. Behalten Sie hier den Überblick? Ich habe Ihnen nachfolgend das Wichtigste zusammengefasst.

Dennis Kusel-Stegen

20.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Diese Verpflichtung trifft Sie bereits jetzt

Der Gesetzgeber hat Übergangsfristen gewährt, um den Übergang in die E-Rechnungspflicht etwas zu entzerren und es gerade den kleineren Unternehmen etwas einfacher zu gestalten. Eines haben jedoch alle Unternehmen seit dem 01.01.2025 gemeinsam: Sie müssen E-Rechnungen bereits empfangen können. Behalten Sie die Fristen bitte unbedingt im Blick!

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