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Die Zahl der Firmenpleiten erreicht neuen Höchststand: So holen Sie sich die bereits abgeführte Umsatzsteuer zurück
Die Anzahl der registrierten Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im April 2024 zum dritten Mal in Folge gestiegen. Das spüren zahlreiche Unternehmen auch auf ihrem Bankkonto. Versteuern Sie Ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten, gehen Sie mit der Umsatzsteuer beim Finanzamt in Vorleistung. Diese können Sie sich aber zurückholen, wenn Ihr Kunde nicht zahlt. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Timm Haase
10.06.2024
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1 Min Lesezeit
Die Zahlen sind alarmierend!
Im April 2024 waren nach Angaben des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle 1.367 Unternehmen zahlungsunfähig. Damit ist der höchste Wert seit Beginn der statistischen Erhebung im Jahr 2016 erreicht. Besonders betroffen sind demnach der Bausektor, der Handel und der Dienstleistungsbereich.
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