Die Bußgeldstellen haben 55.900 Verfahren abgeschlossen
Die Tätigkeit der Bußgeldstellen können Sie mit denen der Staatsanwaltschaften bzw. den Gerichten vergleichen. Fallen Steuersünder auf, ohne dass die Fahndung tätig wird, werden diese Fälle von den Mitarbeitern ohne weitere öffentliche Verhandlung erledigt. Im Jahr 2024 wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt rund 50.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten erledigt. Zudem wurden rund 5.900 Bußgeldverfahren abgeschlossen und für die wichtigsten Tatbestände der Steuerordnungswidrigkeiten Bußgelder in einer Gesamthöhe von circa 14,5 Mio. € festgesetzt.