Grund dafür ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, in dem der automatische Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates geregelt ist.
Das Gesetz wurde bereits 2014 eingeführt, um die internationale Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Zu den meldepflichtigen Informationen, die dem BZSt zu übermitteln sind, zählen insbesondere