1. Schritt: Sachverhalt prüfen
Nicht immer enthält ein Steuerbescheid genau die Daten, die Sie mit Ihrer Erklärung übermittelt haben. In den meisten Fällen liegt das schlichtweg daran, dass Ihr Sachbearbeiter beim Finanzamt nicht Ihre steuerliche Sichtweise teilt. Wäre es da nicht schön, ihn leicht von Ihrem Standpunkt überzeugen zu können?
Besonders einfach gelingt Ihnen das, wenn Sie sich auf ein beim BFH anhängiges Verfahren berufen können. In der Übersicht auf Seite 5 habe ich die neuesten Verfahren für Sie zusammengefasst. Beachten Sie unbedingt diese Voraussetzungen: