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Die Ferienzeit steht bevor: So gelingt Ihnen die Beschäftigung von Schülern und Studenten

Der Fachkräftemangel ist zum allgemeinen Notstand in vielen Unternehmen geworden. Schüler und Studenten können das fehlende Personal nicht auf Dauer ersetzen. Mit ihnen können Sie aber akute Notlagen, etwa zur Ferienzeit, flexibel überbrücken. Wie Ihnen das gelingt und welche Spielregeln dabei zu beachten sind, habe ich für Sie zusammengefasst.

Timm Haase

10.06.2024 · 3 Min Lesezeit

Wen dürfen Sie beschäftigen?

Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Als Kind zählt, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Jugendlicher ist, wer das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Unterliegen Jugendliche noch der Schulpflicht, gelten sie allerdings weiterhin als Kinder.

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