Zukünftig soll der Bereich der zulässigen Tätigkeiten noch ausgebaut werden. Laut vorliegendem Referentenentwurf über das 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, der am 19.8.2025 veröffentlicht worden ist, sollen selbstständige Bilanzbuchhalter zukünftig auch Kontenpläne anlegen dürfen.
Diese Tätigkeit sei „verwandt“ mit dem Buchen laufender Geschäftsvorfälle und müsse daher nicht zwingend durch Steuerberater vorgenommen werden.