Wofür benötigen Sie die Abfrage?
Die Bestätigungsabfrage einer USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) soll Ihnen die Prüfung des Geschäftspartners und dessen Angaben erleichtern, denn: Sie dürfen innergemeinschaftliche Lieferungen an einen anderen Unternehmer nur dann steuerfrei stellen, wenn dieser ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat führt und entsprechend registriert ist. Der Leistungsempfänger versteuert in seinem Mitgliedsstaat dann den innergemeinschaftlichen Erwerb. Daneben müssen Sie sicherstellen, dass der Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch tatsächlich das Inland verlassen hat und ins übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Hierzu können Sie sich beispielsweise eine Gelangensbestätigung vom Empfänger nach Erhalt der Ware übersenden lassen oder das Gelangen durch Transportbelege nachweisen. Durch die Abfrage der vom Empfänger angegebenen USt-IdNr. können Sie abgleichen, ob diese tatsächlich existiert und aktuell gültig ist und ob die weiteren Angaben zum Unternehmen mit den Ihnen vorliegenden Daten übereinstimmen. Mit dieser sogenannten qualifizierten Abfrage sichern Sie sich und die Steuerfreiheit der Lieferung ab.