Tax-News

Die 3 wichtigsten Fragen und Antworten zu Ihrer Bestätigungsabfrage ausländischer USt-IdNrn.

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, die USt-IdNr. Ihrer Geschäftspartner – insbesondere bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen – auf Richtigkeit zu überprüfen. Tun Sie dies nicht, laufen Sie bei falschen Angaben Gefahr, dass Sie auf der nachträglich erhobenen Umsatzsteuer sitzen bleiben. 3 Fragen und Antworten sollen Ihnen Klarheit geben:

Ann-Christin Hütte

28.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Wofür benötigen Sie die Abfrage?

Die Bestätigungsabfrage einer USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) soll Ihnen die Prüfung des Geschäftspartners und dessen Angaben erleichtern, denn: Sie dürfen innergemeinschaftliche Lieferungen an einen anderen Unternehmer nur dann steuerfrei stellen, wenn dieser ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat führt und entsprechend registriert ist. Der Leistungsempfänger versteuert in seinem Mitgliedsstaat dann den innergemeinschaftlichen Erwerb. Daneben müssen Sie sicherstellen, dass der Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung auch tatsächlich das Inland verlassen hat und ins übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Hierzu können Sie sich beispielsweise eine Gelangensbestätigung vom Empfänger nach Erhalt der Ware übersenden lassen oder das Gelangen durch Transportbelege nachweisen. Durch die Abfrage der vom Empfänger angegebenen USt-IdNr. können Sie abgleichen, ob diese tatsächlich existiert und aktuell gültig ist und ob die weiteren Angaben zum Unternehmen mit den Ihnen vorliegenden Daten übereinstimmen. Mit dieser sogenannten qualifizierten Abfrage sichern Sie sich und die Steuerfreiheit der Lieferung ab.

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