Das Deutschlandticket (58 €) ist mittlerweile eine beliebte finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer. Denn das Ticket kann die Person für sämtliche Fahrten in der 2. Klasse im ÖPNV nutzen – dabei ist es auch irrelevant, ob ein Mitarbeiter das Ticket nach Arbeitsende für private Zwecke mitverwendet. Die Kosten für ein (Mitarbeiter-)Abo des Tickets können Sie als Betriebsausgaben geltend machen, wenn Sie die Kosten tragen. Der Vorteil: Grundsätzlich ist die Überlassung des Deutschlandtickets an Mitarbeiter lohnsteuer- und beitragsfrei. Dies gilt, wenn Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss oder den Preis übernehmen und dieser Zuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt (§ 3 Nr. 15 EStG).
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Deutschlandticket für ÖPNV-Fahrten? So machen Sie bei Lohn- und Vorsteuer alles richtig
Praxisfall: Ihr Mitarbeiter fährt monatlich zu Kundenbesuchen und nutzt dafür auch den ÖPNV (im Juli 2025: 535 € brutto Ticketkosten). Einen Firmenwagen zur Privatnutzung hat er nicht, jedoch überlegen Sie, ob der Erwerb eines Deutschlandtickets sinnvoll für die kurzen Reisen ist. Der Mitarbeiter könnte das Ticket auch für private Fahrten nutzen. Oder wäre dies bereits ein geldwerter, zu versteuernder Vorteil? Zusätzlich überlegen
Sie, ob das Deutschlandticket auch als Jobticket für Wohnung-Betriebsfahrten für den Mitarbeiter sinnvoll sein könnte. Doch was gilt hier für die Ertrags- und Umsatzsteuer, wenn Sie als Arbeitgeber das Ticket erwerben?
