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Der Zahn der Zeit: So schreiben Sie Ihre Fahrzeuge richtig ab

Der Wertverlust Ihres neuen Firmenwagens beginnt in dem Moment, in dem Sie vom Hof des Autohauses rollen. Jeder Kilometer auf dem Tacho und jedes Jahr der Nutzung mindern den Wert Ihres Fahrzeugs und damit auch die betriebliche Vermögensposition in Ihrer Bilanz. Mit der richtigen Abschreibungsmethode können Sie diesen „Zahn der Zeit“ aber gezielt nutzen, um auch Ihre Steuerlast zu senken. Wie Sie das möglichst effektiv machen können, zeige ich Ihnen nachfolgend.

Dennis Kusel-Stegen

29.01.2026 · 5 Min Lesezeit

Warum Ihre Fahrzeuge abgeschrieben werden müssen

Wirtschaftsgüter, die Ihrem Betrieb gehören und mehr als ein Jahr dienen, dürfen steuerlich nicht sofort als Aufwand abgezogen werden, sondern müssen aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (§ 7 EStG). Das gilt auch für Firmen-Pkw und andere Nutzfahrzeuge. Die Abschreibung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Jahre der Nutzung und stellt damit eine periodengerechte Gewinnermittlung sicher. Dadurch wird vermieden, dass der Gewinn Ihres Unternehmens im Jahr der Anschaffung durch einen einmaligen hohen Aufwand verzerrt wird. Gleichzeitig spiegelt die Abschreibung den Werteverzehr Ihrer Fahrzeuge im laufenden Betrieb wider.

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