Warum Ihre Fahrzeuge abgeschrieben werden müssen
Wirtschaftsgüter, die Ihrem Betrieb gehören und mehr als ein Jahr dienen, dürfen steuerlich nicht sofort als Aufwand abgezogen werden, sondern müssen aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (§ 7 EStG). Das gilt auch für Firmen-Pkw und andere Nutzfahrzeuge. Die Abschreibung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Jahre der Nutzung und stellt damit eine periodengerechte Gewinnermittlung sicher. Dadurch wird vermieden, dass der Gewinn Ihres Unternehmens im Jahr der Anschaffung durch einen einmaligen hohen Aufwand verzerrt wird. Gleichzeitig spiegelt die Abschreibung den Werteverzehr Ihrer Fahrzeuge im laufenden Betrieb wider.