Steuerermäßigung wenden Sie auf alle Umsätze ab 1.1.2025 an
Für alle Umsätze, die Sie ab dem Jahreswechsel erzielen, wenden Sie den ermäßigten Steuersatz an. Für die Umsätze bis zum 31.12.2024 gilt dann noch der Regelsteuersatz von 19 %. Sofern Sie Ihre Kunstwerke an Unternehmen veräußern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, hat die Senkung des Umsatzsteuersatzes weder Vor- noch Nachteile. Ganz anders sieht das bei Ihren Privatkunden aus.
Beispiel 1: Zu Weihnachten beschenkt sich Franz Berger selbst. Er hat für sein Wohnzimmer ein Bild bei Ihnen gefunden. Er holt es am 23.12.2024 bei Ihnen ab und zahlt hierfür 6.000 €. Sie rechnen wie folgt:
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