Top-Thema
Der Prüfer darf auf Ihre E-Mails zugreifen – schützen Sie sich vor unliebsamen Überraschungen
Täglich versenden und empfangen Sie Dutzende von E-Mails. Manche löschen Sie sofort, andere archivieren Sie z. B. unter Outlook oder Mail in speziellen Unterordnern. Sie greifen per Laptop, Pad, Smartphone oder direkt online auf Ihre E-Mails zu. In manchen Unternehmen gibt es spezielle Archivierungssysteme, während andere Unternehmen sich hierzu noch keine Gedanken gemacht haben. Kündigt sich die Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen an, werden Sie sich spätestens dann mit Ihren E-Mails befassen, wenn der Prüfer hierauf zugreifen will. Wie Sie im Umgang mit Ihren E-Mails alles richtig machen, zeige ich Ihnen in diesem Schwerpunktthema.
Markus Kahr
01.07.2024
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6 Min Lesezeit
Wie Sie eine Spaß-E-Mail
in akute Erklärungsnot bringen kann
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