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Der Jahresabschluss steht bevor: Warum die handelsrechtliche Maßgeblichkeit die Aufstellung einer einzigen einheitlichen Bilanz verhindern kann

Vor rund 17 Jahren gab es sie noch, die umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuer- für die Handelsbilanz. Seit ihrem Wegfall wurde es immer schwieriger, eine Einheitsbilanz aufzustellen, in vielen Fällen sogar unmöglich. Anhand der relevantesten Praxisfälle zeige ich Ihnen die Unterschiede in der Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht sowie deren Auswirkungen auf. So starten Sie gut vorbereitet in die kommende Jahresabschluss-Zeit.

Timm Haase

12.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Das verbirgt sich hinter dem Wunsch nach einer Einheitsbilanz

Das deutsche Handelsrecht sowie das deutsche Steuerrecht beinhalten jeweils eigene Vorgaben, die Auswirkungen auf Ihre Gewinnermittlung haben. Dabei dürfen Sie nie aus dem Blick verlieren, welche Zielsetzung die beiden Werke verfolgen. Während das Steuerrecht darauf abzielt, den tatsächlichen Gewinn eines Unternehmens und damit seine Leistungsfähigkeit zu besteuern, zielt das Handelsrecht mit seinem Vorsichtsprinzip eher auf eine Kapitalerhaltung in Ihrem Unternehmen ab.

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