Gerichtsurteil

Der BFH hält die Höhe der Aussetzungszinsen für verfassungswidrig – so handeln Sie jetzt

Die Deutlichkeit der BFH-Entscheidung zu den Aussetzungszinsen lässt keinen Interpretationsspielraum zu. Die Richter halten die Höhe der Aussetzungszinsen von 0,5 % je Monat, also 6 % pro Jahr, für verfassungswidrig und haben das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen (vgl. Beschluss vom 8.5.2024, Az. VIII R 93/23, veröffentlicht am 22.8.2024). Was das für Sie bedeutet und wie Sie jetzt vorgehen sollten, zeige ich Ihnen hier.

Markus Kahr

23.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Aussetzung der Vollziehung ist nur bei einem Einspruch möglich

Sind Sie mit dem Ergebnis Ihres Steuerbescheides nicht einverstanden, legen Sie Einspruch ein. In diesem Fall prüft das Finanzamt Ihre Rechtsauffassung. Dabei sind 2 Entscheidungen möglich:

  1. Das Finanzamt schließt sich Ihrer Auffassung an und ändert Ihren Steuerbescheid. Die Sache ist dann für alle erledigt.
  2. Der Fiskus bleibt bei seiner Auffassung und erlässt eine Einspruchsentscheidung, gegen die Sie Klage erheben können.

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