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Das sollten Sie bei der Archivierung Ihrer E-Rechnungen beachten

Wie Sie bereits in einigen unserer Artikel gelesen haben, ist gerade das Thema der Aufbewahrungsfristen mit äußerster Vorsicht zu behandeln. Wie lange Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen aufzubewahren haben, wissen Sie ganz sicher bereits. Wie aber sieht es aus, wenn Sie eine E-Rechnung versenden oder erhalten? Lassen Sie mich etwas Licht ins Dunkel bringen!

Dennis Kusel-Stegen

20.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Es gelten die allgemeinen Aufbewahrungsfristen

Seit dem 01.01.2025 gelten für die Aufbewahrung Ihrer Unterlagen neue Fristen. Das Bürokratieentlastungsgesetz vom 26.09.2024 sieht nämlich beispielsweise vor, dass sich die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 Jahre auf 8 Jahre reduziert hat. Zu den Buchungsbelegen zählen auch Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen, und das ungeachtet davon, in welchem Format diese versendet wurden. Folglich sind auch die E-Rechnungen, die Sie ab dem 01.01.2025 versenden oder erhalten, für mindestens 8 Jahre zu archivieren.

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