Es gelten die allgemeinen Aufbewahrungsfristen
Seit dem 01.01.2025 gelten für die Aufbewahrung Ihrer Unterlagen neue Fristen. Das Bürokratieentlastungsgesetz vom 26.09.2024 sieht nämlich beispielsweise vor, dass sich die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 Jahre auf 8 Jahre reduziert hat. Zu den Buchungsbelegen zählen auch Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen, und das ungeachtet davon, in welchem Format diese versendet wurden. Folglich sind auch die E-Rechnungen, die Sie ab dem 01.01.2025 versenden oder erhalten, für mindestens 8 Jahre zu archivieren.