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Das sind die Inhalte des neuen BMF-Schreibens zur Umsatzbesteuerung von Online-Veranstaltungen

Spätestens seit der Corona-Zeit finden sicherlich auch in Ihrem Unternehmen zahlreiche Besprechungen nur noch digital statt. Die Vorteile liegen auf der Hand und lassen sich auf ganze Geschäftsmodelle übertragen. Erbringen Sie Dienstleistungen in Form von Online-Veranstaltungen, müssen Sie die Inhalte des neuen BMF-Schreibens vom 8.8.2025 kennen und beachten (Az. III C 3 – S 7117-j/00008/006/043).

Timm Haase

18.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Online, in Präsenz oder gemischt

Kulturelle Angebote wie Aufführungen oder Konzerte, Sport- und Gesundheitsleistungen oder Fort- und Ausbildungsangebote haben eine Gemeinsamkeit: Sie lassen sich vor Ort ebenso durchführen wie digital über das Internet. Klar, dass die Finanzverwaltung die Umsatzbesteuerung der verschiedenen Leistungsarten genau definieren muss. Dazu unterteilt sie Online-Veranstaltungen in unterschiedliche Kategorien.

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