Online, in Präsenz oder gemischt
Kulturelle Angebote wie Aufführungen oder Konzerte, Sport- und Gesundheitsleistungen oder Fort- und Ausbildungsangebote haben eine Gemeinsamkeit: Sie lassen sich vor Ort ebenso durchführen wie digital über das Internet. Klar, dass die Finanzverwaltung die Umsatzbesteuerung der verschiedenen Leistungsarten genau definieren muss. Dazu unterteilt sie Online-Veranstaltungen in unterschiedliche Kategorien.