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Das passiert, wenn Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer in Krisenzeiten auf Ihre Pensionszusage verzichten
Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, wie schnell auch zuvor wirtschaftlich stabile Unternehmen in schwieriges Fahrwasser geraten können. In vielen Fällen greifen Geschäftsführer zu einem letzten Strohhalm: dem Verzicht auf ihre langjährig erdiente Pensionszusage. Welche Folgen das haben kann, hat der BFH in seinem Beschluss vom 17.9.2025 aufgezeigt (Az. VIII R 17/23).
Timm Haase
14.01.2026
·
1 Min Lesezeit
Das ist der Urteilsfall
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer (Ges.-GF) war zu 90 % an einer GmbH beteiligt. Im Alter von 45 wurde ihm per Beschluss der Gesellschafterversammlung eine Pensionszusage gewährt. Die wesentlichen Merkmale lauteten:
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