Tax-News

Das BVerfG gibt sein Okay für die Sportwettensteuer

Mit gleich 2 Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Okay für die Erhebung einer 5%igen Sportwettensteuer gegeben. Diese wollten die Online-Sportwettenveranstalter nicht zahlen. Das BVerfG hat 2 Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse vom 27.2.2025, Az. 1 BvR 2253/23 und 1 BvR 115/24, beide veröffentlicht am 8.4.2025).

Markus Kahr

14.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Sportwettenveranstalter haben ihren Sitz auf Malta und werden in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft nach maltesischem Recht betrieben.

Im Wesentlichen wenden sich beide Unternehmen gegen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und mittelbar gegen die Regelung des § 17 Abs. 2 RennwLottG. Sie berufen sich darauf, dass es an einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes fehle. Außerdem hätte der Bundesfinanzhof eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einholen müssen, weil eine Doppelbesteuerung vorliege. Die Unternehmen müssten bereits in Malta eine Glücksspielabgabe entrichten.

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