Hier droht Neugründern bald Umsatzsteuerpflicht
Beginnen Sie mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit, mussten Sie Ihren voraussichtlichen Umsatz für das erste Jahr Ihrer unternehmerischen Tätigkeit schätzen. Wurde Ihre Prognose überschritten, das heißt, Sie haben einen höheren Umsatz, als ursprünglich gedacht, erzielt, führte dies nicht zum Verlust der Kleinunternehmereigenschaft. Dies wird sich durch das JStG 2024 ändern: Überschreiten Sie den Grenzbetrag von 100.000 € im Verlauf des Jahres, können Sie ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden. Sie unterliegen dann unmittelbar der Regelbesteuerung.
Konkret bedeutet dies für Sie, dass Sie die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen müssen. Im Gegenzug können Sie dann aus den Eingangsrechnungen, die mit Ihrem Unternehmen im Zusammenhang stehen, die dort berechnete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.
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