Frage: Bei immer mehr Veranstaltungen, an denen ich teilgenommen habe, kamen meine Gesprächspartner auf das Thema Überwachungskameras. Ich bin an der Technik interessiert und frage mich allerdings, ob ich diese so einfach in unserem Unternehmen installieren darf. Ein Kollege hat in seinem Unternehmen Kameras installiert, um die Arbeitsabläufe auch von zu Hause überwachen zu können. Ist das zulässig?
Antwort: Überwachungskameras dürfen Sie immer dann auf Ihrem Betriebsgelände installieren, wenn dies dazu dient, Ihre Interessen zu wahren. So können Sie z. B. feststellen, wer sich auf ihrem Firmengelände bewegt. Die Kosten dieser Überwachungssysteme können Sie als Betriebsausgaben erfassen. Videoüberwachungsanlagen schreiben Sie über eine Nutzungsdauer von 11 Jahren ab. Lassen Sie sich aber vorher ausführlich dazu beraten. Vielfach kann es sinnvoll sein, Systeme zu leasen.