Frage: Während eines Treffens mit anderen Unternehmern ging es um die Frage, ob wir unsere Mitarbeiter mit einem besonderen Mittag- oder auch Abendessen belohnen können. Mit einem solchen Essen möchten wir die Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung an unser Unternehmen erhöhen. Was ist da möglich und worauf müssen wir hier achten, damit der Fiskus nichts zu beanstanden hat?
Antwort: In der Tat ist es möglich, dass Sie Ihre Mitarbeiter zu einem sogenannten Belohnungsessen einladen. Dabei können Sie dann noch die monatliche Freigrenze von 50 € beanspruchen. Hierbei handelt es sich um einen Bruttowert, also incl. Umsatzsteuer. Sofern Ihr Belohnungsessen die 50 € nicht übersteigt, fällt für das Essen auch keine Lohnsteuer an.