Frage: Ich betreibe seit 2022 mein eigenes Unternehmen und seit diesem Jahr stelle ich auch Rechnungen. Ich habe mich von Anfang an für das folgende Format entschieden: Jahr der Ausstellung, Minuszeichen, fortlaufende Nummer beginnend mit 2 Nullen. Also beispielsweise „2022-00123“. Jetzt hat sich ein Kunde gemeldet und mir mitgeteilt, die Rechnungsnummer stimme nicht. Der Grund ist simpel: Mein Fakturaprogramm hat das Jahr nicht fortgeführt. Die Rechnungen im Jahr 2025 beginnen immer noch mit 2022. Nur die restliche Nummerierung ist fortlaufend. Ist das ein Grund, meine Rechnung als nicht korrekt zurückzuweisen?
Antwort: Das Umsatzsteuerrecht macht klare Vorgaben, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, damit sie als ordnungsgemäß gilt und den Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt. Eine davon ist in § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG enthalten und betrifft die Rechnungsnummer. Das Gesetz verlangt „eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird“.