Leserfrage

Darf ich die fehlende Anschrift selbst auf der Lieferantenrechnung ergänzen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Jörg Wilde

11.08.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Ich bin als Handwerksunternehmer regelmäßig im örtlichen Baumarkt einkaufen. Dabei bekomme ich Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer, aber ohne meine vollständige Anschrift – nur mein Name ist genannt. Es handelt sich um Rechnungen über Beträge von mehr als 250 € brutto, also keine Kleinbetragsrechnungen. Meine Frage: Darf ich die fehlende Anschrift selbst auf der Rechnung ergänzen – z. B. handschriftlich oder mit einem Firmenstempel – und die Rechnung dann für den Vorsteuerabzug verwenden? Oder muss ich mir in jedem Fall eine neue Rechnung vom Baumarkt ausstellen lassen?

ANTWORT von Jörg Wilde:  Nein, Sie dürfen die fehlende Anschrift nicht selbst ergänzen. Für den Vorsteuerabzug muss der Rechnungsaussteller, also der Baumarkt, die Rechnung berichtigen und Ihnen erneut ausstellen. Eine eigenhändige Ergänzung durch Sie ist nicht zulässig.

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