Leserfrage

Darf die Steuerfahndung mein privates Handy auslesen und auswerten?

Frage: Ein Bekannter von mir hatte kürzlich Besuch von der Steuerfahndung. Die Beamten präsentierten ihm einen Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschluss und nahmen ihm sein Handy ab. Ich bin der Meinung, dass sie das nicht dürfen. Das Handy ist privat und enthält ja auch ganz viele private Infos und Bilder.

Markus Kahr

21.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ein Bekannter von mir hatte kürzlich Besuch von der Steuerfahndung. Die Beamten präsentierten ihm einen Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschluss und nahmen ihm sein Handy ab. Ich bin der Meinung, dass sie das nicht dürfen. Das Handy ist privat und enthält ja auch ganz viele private Infos und Bilder.

Antwort: Leider muss ich Ihnen sagen, dass die Steuerfahnder das Handy einkassieren dürfen. Hierzu benötigen sie allerdings einen Durchsuchungs- bzw. Beschlagnahmebeschluss, der von einem Gericht ausgestellt wird. In dem Beschluss steht, welche Dinge durchsucht bzw. beschlagnahmt werden dürfen.

Sofern Sie in dem Beschluss des Gerichts den Hinweis auf mobile Datenträger finden, fallen hierunter auch Handys bzw. Smartphones. In einigen Beschlüssen des Gerichts sind Smartphones bzw. Handys ausdrücklich aufgeführt. Dann gibt es wegen des Handys keine Diskussionen. Die Daten des Smartphones wird auf den Laptop des IT-Fahnders kopiert. Später werden Sie im Finanzamt ausgewertet.

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