Leserfragen

Darf die Inflationsausgleichsprämie bei unseren Mitarbeitern gepfändet werden?

FRAGE: In der vergangenen Ausgabe von Rechnungswesen aktuell haben Sie über die neuen Freigrenzen von Arbeitslohnpfändungen berichtet. In diesem Zusammenhang hat sich bei mir eine Frage ergeben. Ich arbeite in einem Unternehmen, in dem es leider regelmäßig zu Pfändungen bei den Angestellten kommt. Nun will der Arbeitgeber bis zum Ende des Jahres noch einen Teil der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie zahlen. Wie verhält es sich hier mit Pfändungen? Sind diese nur auf das laufende Gehalt oder auch auf die steuerfreie Prämie zulässig? Wir wollen auf Nummer sicher gehen, schließlich geht es um das Geld der Mitarbeiter.

Timm Haase

22.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Ich finde es sehr löblich, dass Sie sich im Voraus informieren. Leider habe ich keine guten Nachrichten für Sie bzw. für Ihre Kollegen, die von Lohnpfändungen betroffen sind. Der BGH hat mit Beschluss vom 25.4.2024 (Az. IX ZB 55/23) entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie als Arbeitseinkommen zu werten und als solches auch grundsätzlich pfändbar ist.

Zur Begründung führten die Richter an, dass es sich bei der Zahlung um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und nicht um eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Hilfsmaßnahme, wie etwa bei der Energiepreispauschale, handele. Zudem sei mit der Zahlung auch keine Zweckbindung verknüpft, da die Arbeitnehmer das Geld frei verwenden könnten.

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