Finanzamt forderte weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Steuererklärung an
Ein Steuerzahler legt seinem Finanzamt für die Ermittlung seiner Vermietungseinkünfte der Jahre 2018 und 2019 eine Aufstellung vor. Hieraus ergab sich für die verschiedenen Objekte die Ermittlung der gesamten Mieteinnahmen, der Abschreibung, der Verwaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen sowie sonstiger Aufwendungen für das jeweilige Objekt.
Im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung forderte das Finanzamt für ein Objekt Kopien der aktuellen Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen sowie Nachweise über geltend gemachte Erhaltungsaufwendungen an. Hierauf legte der Steuerzahler eine Aufstellung der Brutto- und Nettomieteinnahmen mit geschwärzten Namen der Mieter sowie der Betriebskosten für die verschiedenen Wohnungen und Unterlagen über die Instandhaltungsaufwendungen vor, jedoch nicht die angeforderten Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen.
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