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Darf das Finanzamt trotz Verjährung bei Ihnen eine Prüfung durchführen? Worauf es laut BFH dabei ankommt

Der Ablauf ist eigentlich simpel: Sie geben Ihre Steuererklärung ab, das Finanzamt erlässt einen Bescheid und nach Ende der Festsetzungsfrist darf dieser nicht mehr geändert werden. Was aber passiert, wenn der Betriebsprüfer sich nach eingetretener Verjährung bei Ihnen zu einer Außenprüfung ankündigt? Die Antwort auf diese Frage hat der BFH nun gegeben (Beschluss vom 24.6.2026, Az. IX B 127/25).

Timm Haase

28.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Darum ging es im Streitfall

Hand aufs Herz: Natürlich gehen Sie und ich im Regelfall davon aus, dass eine Außenprüfung ausgeschlossen ist, sobald die Festsetzungsverjährung eingetreten ist. So einfach ist es jedoch nicht. Der BFH hat mit dem jetzt vorliegenden Beschluss bestätigt: Eine Außenprüfung darf auch für ältere Veranlagungszeiträume angeordnet werden, wenn sich die Frage der Verjährung erst durch die Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts zuverlässig beantworten lässt.

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