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Damit Weiterbildung sich auch steuerlich wirklich lohnt: So bleiben die Kosten Betriebsausgaben

Ein gut ausgebildeter Arbeitnehmer ist immer ein Gewinn für Ihr Unternehmen. Doch nicht jeder Arbeitnehmer ist bereit, auf eigene Kosten sich fort- oder weiterzubilden. Da wäre es doch gut, wenn er dies auf Kosten Ihres Unternehmens tun kann, und die Kosten nicht auch noch Arbeitslohn werden.

Jörg Wilde

29.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Wie Sie eine berufliche Fortbildung Ihrer Mitarbeiter zu einer Betriebsausgabe machen

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen Ihres Arbeitnehmers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, in betrieblichen oder in außerbetrieblichen Einrichtungen stattfinden.

Dies gilt auch für Bildungsmaßnahmen, die von fremden Bildungsträgern für Ihre Rechnung erbracht werden. Ist Ihr Arbeitnehmer der Rechnungsempfänger, ist dies für Ihr überwiegend betriebliches Interesse unschädlich, sofern Sie die Übernahme bzw. den Ersatz der Aufwendungen allgemein oder für die spezifische Bildungsmaßnahme vor Vertragsabschluss schriftlich zugesagt haben.

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