In diesen Fällen müssen Sie tätig werden
Immer dann, wenn Sie in Ihrem Unternehmen ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzen, um damit Ihre Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen, müssen Sie tätig werden. Sie sind verpflichtet, Ihrem Finanzamt detaillierte Informationen, rund um Ihr Kassensystem zu liefern.
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