Die Frage ist: Was hat den Umsatzrückgang verursacht?
In dem verhandelten Fall ging es um einen Profi-Fußballverein und die Frage, ob Umsatzrückgänge ausschließlich Corona-bedingt sein müssen (Urteil vom 15.4.2025, Az. 16 K 937/22). Der Verein stieg aus der ersten in die zweite Bundesliga ab. Diesen Abstieg nahm die Bezirksregierung zum Anlass, den zuvor geltend gemachten Umsatzrückgang kritisch zu überprüfen.