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Corona-Überbrückungshilfe: In diesem Fall verneint das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Rückforderung

Die in der Corona-Zeit gewährten Überbrückungshilfen sollten Unternehmen schnell und unbürokratisch durch diese wirtschaftlich schwierigen Zeiten helfen. Mittlerweile beschäftigen sich allerdings immer mehr Gerichte mit Rückforderungsbescheiden, die durch die zuständigen Ämter verschickt werden. So auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf, das allerdings deutliche Grenzen setzt. Ein Urteil mit Wirkung für alle Betroffenen.

Timm Haase

11.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Frage ist: Was hat den Umsatzrückgang verursacht?

In dem verhandelten Fall ging es um einen Profi-Fußballverein und die Frage, ob Umsatzrückgänge ausschließlich Corona-bedingt sein müssen (Urteil vom 15.4.2025, Az. 16 K 937/22). Der Verein stieg aus der ersten in die zweite Bundesliga ab. Diesen Abstieg nahm die Bezirksregierung zum Anlass, den zuvor geltend gemachten Umsatzrückgang kritisch zu überprüfen.

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