Der Basiszinssatz kann Auswirkungen auf die von Ihnen berechneten Verzugszinsen haben, sollten Ihre Kunden Ihre Rechnungen nicht oder nicht zeitgerecht bezahlen. Ist Ihr Kunde ein privater Verbraucher, berechnen Sie ihm 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Sie kalkulieren demnach seit Juli 2025 mit 6,27 %. Bei Nicht-Verbrauchern, also insbesondere bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbstständigen berechnen Sie 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dies sind 10,27 %.
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Bundesbank: Dieser Basiszinssatz gilt seit dem 1.1.2026
Jedes Halbjahr überprüft die Deutsche Bundesbank die Höhe des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 1 BGB. Seit dem 1.7.2025 liegt dieser unverändert bei 1,27 % und gilt damit auch für das erste Halbjahr 2026.