Tax-News

Bundesbank: Dieser Basiszinssatz gilt seit dem 1.1.2026

Jedes Halbjahr überprüft die Deutsche Bundesbank die Höhe des Basiszinssatzes nach § 247 Abs. 1 BGB. Seit dem 1.7.2025 liegt dieser unverändert bei 1,27 % und gilt damit auch für das erste Halbjahr 2026.

Timm Haase

28.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Basiszinssatz kann Auswirkungen auf die von Ihnen berechneten Verzugszinsen haben, sollten Ihre Kunden Ihre Rechnungen nicht oder nicht zeitgerecht bezahlen. Ist Ihr Kunde ein privater Verbraucher, berechnen Sie ihm 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Sie kalkulieren demnach seit Juli 2025 mit 6,27 %. Bei Nicht-Verbrauchern, also insbesondere bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbstständigen berechnen Sie 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dies sind 10,27 %.

Mein Tipp

Sie wenden die gesetzlichen Regelungen immer dann an, wenn Sie mit Ihren Kunden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Denken Sie daran, dass der vertragliche Ausschluss von Verzugszinsen oder deren Einschränkung gegenüber Verbrauchern immer unwirksam ist (§ 288 Abs. 6 BGB).

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